Kosten und Modalitäten

Verantwortlichkeit

  • Verantwortung der Beraterin: fachliche und persönlichkeitsgerechte Beratung. Es werden keine Therapien durchgeführt. Medikamente können nicht verschrieben werden. Bei Sachnotwendigkeit werden auf Wunsch Fachstellen vermittelt.
  • Verantwortung der Kundin: Mitteilen von Anliegen und Erwartungen, Motivation und Wille am Anliegen zu arbeiten

Konditionen

Einzelberatung 60 Minuten CHF 120.–
Eltern- und Erziehungsberatung 60 Minuten CHF 150.–
Paarberatung 90 Minuten
 
CHF 225.–
 
Beratung für pädagogische Fachpersonen 60 Minuten CHF 150.–
Gruppenangebote mit 4 bis 6 Personen
pro Halbtag (3h) und Person
 
CHF 150.–

 
Seminarangebote je nach Organisationsart, Kosten bitte anfragen.
 
  • Beratungssitzungen dauern in der Regel 60 Minuten (Paarberatung 90 Minuten), jede weitere Viertelstunde wird zusätzlich abgerechnet.
  • Vor- und Nachbereitung durch die Beraterin ist enthalten.
  • Es werden keine Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Bezahlung:

  • Twint 076 594 85 55 direkt vor Ort
  • Rechnung E-Mailversand, zahlbar innert 10 Tage ab Rechnungsdatum
  • Nach Ablauf der Zahlfrist werden ausstehende Zahlungen mit einer zusätzlichen Gebühr von CHF 20.– gemahnt.

Termine

  • Weitere Termine können vor Ort oder einer erneuten Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder SMS vereinbart werden.
  • Ein Zuspätkommen geht zulasten der Beratungszeit.

Ausfall eines Termins

  • Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 24 h vorher abgesagt werden.
  • Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Abmeldung wird der Beratungstermin verrechnet.

Ethik / Verschwiegenheitspflicht

  • Die Beraterin orientiert sich an dem Ethikkodex der Schweizerischen Gesellschaft für Beratung SGfB und betrachtet diese als verbindlich.
  • Die Beraterin obliegt der gesetzlichen Schweigepflicht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Diese Zusicherung gilt auch, wenn die ratsuchende Person zu einem späteren Zeitpunkt in einer ganz anderen Situation angetroffen werden sollte.
  • Die Beraterin ist berechtigt, zwecks Qualitätsprüfung- und Sicherung anonymisiert die Beratungssituation in einer Inter- oder Supervisionsgruppe zu reflektieren